Einteilung der Laserklassen
Vorbemerkung
Die Informationen auf dieser Seite sind lediglich als kleine Übersicht zu verstehen. Wer sich genauer mit Laser, deren Gefahren und Schutz vor Gefährdung, sowie dem Einsatz beschäftigen will oder muss sollte die einschlägigen Bestimmungen der geltenden Vorschriften beachten:
- DIN EN 60825-1 (VDE 0837 T1 / IEC 825-1) - Sicherheit von Laser-Einrichtungen (Teil 1): Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien
- DIN EN 60825-2 (VDE 0837 T2 / IEC 825-2) - Sicherheit von Laser-Einrichtungen (Teil 2): Sicherheit von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen
- DIN EN 207 Persönlicher Augenschutz - Filter und Augenschutz gegen
Laserstrahlung
- DIN EN 208 Persönlicher Augenschutz- Brillen für Justierarbeiten an
Lasern und Laseraufbauten
- VBG 93 bzw. BGV B2 - Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung
- und weitere...
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Das Warnzeichen "Vorsicht Laserstrahlung" ist entsprechend den Bestimmungen der VBG 125 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichung am Arbeitsplatz" auszuwählen (Größe) und anzubringen. |
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Einteilung nach DIN EN 60825-1
Bisher wurden Laser nach der DIN EN 60825-1 in 5 Klassen eingeteilt:
1, 2, 3A, 3B, 4.
Seit 01.01.2004 gilt eine neue Einteilung:
1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B, 4.
Neu sind die Klassen 1M und 2M, die die Klasse 3A ersetzen. Die Klasse 3A wird nicht mehr vergeben.
Die Klasse 3R ist eine Unterklasse der Klasse 3B.
Klasse | Leistung | Wellenlänge | Einsatz-Beispiele |
1 | <25 µW | 400...700nm | CD-Spieler, Laserdrucker |
1M | <25 µW | 302,5...4000nm | Registrierkassen, Laserdrucker |
2 | <=1 mW | 400...700nm | Laserpointer, Ziel- und Richtlaser (Landvermessung) |
2M | <=1 mW | 400...700nm | Laserpointer, Lasershows (Disco) |
3A | 1 bis 5 mW | 400...700nm | Lasershows (Disco), Zieleinrichtungen für Waffen |
3R | 1 bis 5 mW | 302,5...10600nm | Zieleinrichtungen für Waffen |
3B | 5 bis 500 mW | 302,5...10600nm | Meß- und Einstellungslaser |
4 | > 500 mW | 302,5...10600nm | Materialbearbeitung, Forschungslaser |
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Anmerkung:
Auf den Schildern steht bei Lasern mit sichtbarem Licht "Laserstrahlung".
Bei Lasern mit unsichtbarer Strahlung (Infrarot, Ultraviolett, Röntgen) steht zur zusätzlichen Warnkennzeichnung statt dessen "Unsichtbare Strahlung", da diese Laserstrahlung durch ihre Unsichtbarkeit gefährlicher ist (z.B. kein Lidschluß-Reflex, kein sichtbarer Strahlverlauf etc.)!
Zusätzlich ist ist auf den Schildern (ausser Klasse 1) auch noch die Leistung, Wellenlänge, Impulslänge und Bezeichnung der Norm (mit Veröffentlichungsdatum) zu vermerken.
Der Spektralbereich des sichtbaren Lichts liegt im Bereich von 400 nm bis 700 nm.
Personal, das mit Lasern der Klassen 3B oder 4 arbeitet ist jährlich zu unterweisen.
Laser der Klassen 3B und 4 dürfen nur an befugte Personen verkauft werden, bei Lasern der Klasse 3A ist die Kenntnis der entsprechenden Bestimmungen und Vorschriften Voraussetzung.
Laserklasse 1
Laser der Klasse 1 sind vom Konzept her (meist gekapselte) Laser sehr geringer Leistung mit einer Wellenlänge im sichtbaren Lichtbereich.
Sie sind hinsichtlich ihrer Strahlung über einen Zeitraum vom 8h vollkommen sicher.
Besondere Schutzmaßnahmen sind bei Lasern der Klasse 1 nicht erforderlich.
Laser Klasse 1 nach DIN EN 60825-1:2001-11 |
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Laserklasse 1M
Die zugängliche Laserstrahlung (Wellenlänge 302,5...4000nm) ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird!
Vergleichbare Gefährdung wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 1
Bei Einsatz optisch sammelnder Instrumente können vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten
Laserstrahlung Nicht direkt mit optischen Instrumenten betrachten Laser Klasse 1M nach DIN EN 60825-1:2001-11 |
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Laserklasse 2
Laser der Klasse 2 sind Geräte meist Dauerstrichlaser (CW) niedriger Leistung mit einer Wellenlänge im sichtbaren Lichtbereich, deren Ausgangsleistung 1 mW nicht übersteigt.
Laser der Klasse 2 sind nicht wirklich sicher, aber der Augenschutz ist über Abwendungsreaktionen einschließlich des Lidschlußreflexes gewährleistet.
Laserstrahlung Nicht in den Strahl blicken Laser Klasse 2 nach DIN EN 60825-1:2001-11 |
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Laserklasse 2M
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich, die bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25s) für das Auge ungefährlich ist, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird!
Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von 400...700 nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1M.
Gefährdung vergleichbar wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 2.
Bei Einsatz optisch sammelnder Instrumente können vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten.
Laserstrahlung Nicht in den Strahl blicken oder direkt mit optischen Instrumenten betrachten Laser Klasse 2M nach DIN EN 60825-1:2001-11 |
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Laserklasse 3A
Laser der Klasse 3A haben eine Wellenlänge im sichtbaren Spektralgebiet, deren Ausgangsleistung bis zu 5mW betragen kann, falls die Leistungsdichte <25W/m2 ist.
Laser der Klasse 3A sind nicht wirklich sicher, aber der Augenschutz ist aufgrund der geringen Leistungsdichte über Abwendungsreaktionen einschließlich des Lidschlußreflexes gewährleistet.
Laserstrahlung Nicht in den Strahl blicken auch nicht mit optischen Instrumenten Laser Klasse 3A nach DIN EN 60825-1:1994 |
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Laserklasse 3R
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5...10600nm und ist gefährlich für das Auge.
Die Leistung bzw. die Energie beträgt maximal das Fünffache des Grenzwertes der zulässigen Strahlung der Klasse 2 im Wellenlängenbereich von 400 nm...700 nm.
Lasereinrichtungen der Klasse 3R sind für das Auge potentiell gefährlich wie Lasereinrichtungen der Klasse 3B.
Laserstrahlung Direkte Bestrahlung der Augen vermeiden Laser Klasse 3R nach DIN EN 60825-1:2001-11 |
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Laserklasse 3B
Laser der Klasse 3B sind typischerweise Dauerstrichlaser bis 500mW Leistung. Die Grenze zu Klasse 4 ist etwas willkürlich.
Laser der Klasse 3B sind gefährlich.
Bei Eintritt des Laserstrahls ins Auge tritt eine Schädigung auf.
Streulicht ist unter gewissen Bedingungen (Abstand >15cm, Dauer <10s) ungefährlich.
Augenschutz ist erforderlich.
Laserstrahlung Nicht dem Strahl aussetzen Laser Klasse 3B nach DIN EN 60825-1:2001-11 |
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Laserklasse 4
Laser der Klasse 4 sind alle übrigen Laser, deren Leistung bzw. Energie über den Grenzen der Klasse 3B liegt.
Diese Hochleistungslaser sind in jedem Falle für das Auge und auch für die Haut gefährlich, sogar nach einer diffusen Reflexion.
Neben Augenschutz ist meist auch ein Hautschutz erforderlich.
Laserstrahlung Bestrahlung von Auge oder Haut durch direkte oder Streustrahlung vermeiden Laser Klasse 4 nach DIN EN 60825-1:2001-11 |
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Wirkungen auf Auge und Haut
Die nachstehend beschriebenen Reaktionen auf Laser sind neben der Wellenlänge natürlich insbesondere auch von der Strahlungsintensität (Leistung bzw. Leistungsdichte) und der Einwirkzeit abhängig.
So wird ein Laser der Klasse 1 niemals die Wirkung eines Lasers der Klasse 4 erzeugen.
Spektral- gebiet | Wellen- längen- bereich | Augen | Haut |
Schädigungsursache | Krankheitsbild | Krankheitsbild |
UV-C | (100)180-280 | Absorption in der Hornhaut und der Bindehaut | Erzeugung einer Photokeratitis (Entzündung der Hornhaut des Auges), Entstehung einer Photokunjunktivitis (Entzündung der Bindehaut des Auges) | Erythembildung (Hautrötung) mit sekundärer Pigmentierung, Carcinogenese (Hautkrebs) |
UV-B | 280-315 | Absorption in der Hornhaut und der Linse | Erzeugung einer Photokeratitis (Entzündung der Hornhaut des Auges), Entstehung einer Katarakt (grauer Star) in der Linse | Erythembildung (Hautrötung) mit sekundärer Pigmentierung, Carcinogenese (Hautkrebs) |
UV-A | 315-380 | Absorption in der Linse | Entstehung einer Katarakt (grauer Star) in der Linse | Sofortpigmentierung ohne Erythembildung |
sichtbar | 380-780 | Absorption in der Netzhaut | Thermische Zerstörung der Netzhaut, Blaulicht-Gefährdung | Thermische Zerstörung der Haut, Verbrennungen |
IR-A | 780-1400 | Absorption in der Netzhaut, Absorption in der vorderen Augenkammer | Thermische Zerstörung der Netzhaut, Eintrübung der vorderen Augenkammer | Thermische Zerstörung der Haut, Verbrennungen |
IR-B | 1400-3000 | Absorption in der Bindehaut und Hornhaut | Thermische Zerstörung der Bindehaut und Hornhaut | Thermische Zerstörung der Haut, Verbrennungen |
IR-C | 3000-10600 | Absorption in der Bindehaut und Hornhaut | Thermische Zerstörung der Bindehaut und Hornhaut | (Thermische Zerstörung der Haut, Verbrennungen) |
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Gewebereaktionen |
37°C | keine irreversiblen Schäden |
40...45°C | Enzyminduktion; Ödemausbildung; Membranauflockerung; bei längerer Einwirkung Zelltod |
60°C | Proteindenaturierung; beginnende Koagulation und Nekrosen |
80°C | Kollagendenaturierung; Membrandefekte |
100°C | Trocknung |
>150°C | Karbonisierung |
~300°C | Verdampfung; Vergasung |
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